Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Die Anmeldung kann auf dem dafür vorgesehenen Formblatt postalisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (Online-Formular, E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Himalaya Fair Trekking (im Folgenden „HFT“) an.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter HFT zustande, die in Form einer auf einem dauerhaften Datenträger übermittelten Buchungsbestätigung und der Zustellung eines Sicherungsscheines erklärt wird. Sollte dieser Bescheid eine Abweichung vom Inhalt der Anmeldung enthalten, so liegt ein neues Angebot von HFT vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen von der ihm zustehenden Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch gemacht hat.
1.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reiseanmeldung vornimmt, als auch für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1. Nach Vertragsschluss und erst nach Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zu leisten.
2.2. Die Restzahlung des Reisepreises ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt.
2.3. Gerät der Kunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist HFT nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz gem. Ziffer 7 zu verlangen.
2.4. Kosten, die als Folge von oder in Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zulasten des Kunden. Zu diesen Kosten gehören zum Beispiel Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Tour als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall. Tritt HFT, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise unverzüglich vom Reisenden zu erstatten.
2.5. Zahlungen können in bar oder per Überweisung getätigt werden, Bezahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.
2.6. Eine Anzahlung ist erst nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung inkl. Sicherungsschein (kommen per Post) fällig.
3. Leistungs-, Preisänderungen
3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungs- und Reisebeschreibung (Katalog, Homepage) und insbesondere aus der Buchungsbestätigung. Abweichende Leistungen, z.B. aufgrund von Sonderwünschen, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von HFT ausdrücklich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.
3.2. Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und die von HFT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. HFT ist verpflichtet, den Kunden vor Reisebeginn über entsprechende Änderungen unverzüglich und ausführlich zu informieren.
3.3. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von HFT gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten, angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn HFT eine solche angeboten hat. Erfolgt HFT gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Angegebene Flug-, Transfer- und Fahrtzeiten sind Richtzeiten und stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung. Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung.
3.5. Trekkingreisen in ferne Länder können häufig nur beschränkt durchgeplant werden. Mit Änderungen oder Abweichungen vom geplanten Tourenverlauf während der Reise muss bei derartigen Reisen jederzeit gerechnet werden, da z.B. aufgrund von Straßenverhältnissen, Witterung, behördlicher Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln u. a. der geplante Reiseverlauf nicht garantiert werden kann. Die Reisebeschreibungen stellen insofern den geplanten Reiseverlauf dar, ohne dass HFT den genauen Ablauf im Detail garantieren kann. Bei Trekkingtouren mit Gipfelbesteigung kann HFT den Gipfelerfolg nicht garantieren, dieser kann insofern nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Reiseleistung sein.
3.6. Die im Katalog veröffentlichten Reisebeschreibungen, Preise und Leistungen entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Bei einer Preiserhöhung (z. B. aufgrund erhöhter Abgaben oder Gebühren, Verschlechterung des Wechselkurses) um mehr als 8 % oder Änderung wesentlicher Reiseleistungen ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. HFT kann vom Kunden verlangen, dass er innerhalb einer von HFT bestimmten und angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung über 8 % annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich erklärt. Nach Ablauf der von HFT bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen. Das Angebot zur Preiserhöhung muss dem Kunden bis spätestens mit Ablauf des 21. Tages vor Reisebeginn zugehen. HFT kann dem Kunden in einer Erklärung zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anbieten. Auf § 651g BGB (Fassung ab 1. Juli 2018) wird verwiesen.
3.7. Preisänderungsvorbehalt vor Vertragsabschluss: Die im Katalog und auf Prospekten angegebenen Preise sind für HFT bindend. HFT behält sich jedoch vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere zu erklären, falls sich nach Veröffentlichung des Katalogs die Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff und/oder Steuern und sonstigen Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Flughafengebühren) erhöht haben und/oder eine Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse eingetreten ist. Über die Gründe und den Umfang der Reisepreisänderung wird der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert.
4. Rücktritt des Kunden (Stornokosten)
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. HFT empfiehlt seinen Kunden ausdrücklich, den Rücktritt von einer Reise aus Gründen der Beweissicherung schriftlich zu erklären. Für Fristen maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei HFT.
4.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, ohne vom Reisevertrag zurückgetreten zu sein, so kann HFT angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. HFT hat folgende Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Rücktritts festgelegt:
bis 61 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
60. – 31. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
30. – 16. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
15. – 08. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
07. – 02. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
am Tag des Reisebeginns: 90 % des Reisepreises
Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Zahlungspflicht und Fälligkeit sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Reiserücktrittsversicherung.
4.3. Ersatzperson: Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Beginn der Reise, kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten vertreten lassen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. HFT kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4.4. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vorgenommen und kann der Platz weiterverkauft werden, werden die Kosten für die Stornierung/Neubuchung des Fluges entsprechend der Stornogebühren der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € fällig.
4.5. Umbuchungen (z.B. von Reisetermin, Reiseziel, bei Flugreisen auch der Buchungsklasse und der Flugverbindung) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in 4.2 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
5. Mindestteilnehmerzahl
5.1. Der Großteil der Reisen von HFT wird ab einer Teilnehmerzahl von 2 Personen durchgeführt. Gilt eine andere Mindestteilnehmerzahl als 2 Personen, wird diese bei der Beschreibung der jeweiligen Reise explizit genannt.
5.2. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist HFT berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt seitens HFT ist spätestens am 28. Tag vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reiseteilnehmer an HFT geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Darüberhinausgehende Aufwendungen (z. B. für Impfungen, Visa oder für Bahn-/Flugtickets, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebots von HFT erworben hat) werden von HFT nicht übernommen. HFT bemüht sich, bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl dem Kunden ein Alternativangebot zu unterbreiten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch, wird sich HFT um Erstattung bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen einer Erstattung entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch HFT
HFT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
7.1. Bis 4 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (siehe 5). Die Rücktrittserklärung hat HFT dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, der bis dahin bezahlte Reisepreis ist in voller Höhe zu erstatten.
7.2. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
7.3. Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar physisch oder psychisch nicht gewachsen, ist die HFT-Reiseleitung berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen.
7.4. Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält HFT den Anspruch auf den Reisepreis; HFT muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HFT aus einer anderweitigen Verwendung des nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.5. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde den Reisepreis nicht gemäß den Vereinbarungen bezahlt.
7.6. Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im § 651 j BGB verwiesen, die wie folgt lautet: (1) Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Erhöhtes Risiko von Trekking-/Erlebnisreisen: Die von HFT durchgeführten Reisen führen zum großen Teil in abgelegene Gebiete und sind daher mit besonderen Risiken verbunden (Straßenverhältnisse, Verkehrsmittel, medizinischen Versorgung, Abhängigkeit vom Wetter etc.). Im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, können Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang gegeben sein. Kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle können deshalb schwerwiegende Folgen haben. Auch in diesen Gebieten müssen lokale Transportmittel benutzt werden, die oft nicht europäischen Komfort- und Sicherheitsmaßstäben entsprechen. Ebenso sind Gebirgsstraßen und sonstige Verkehrswege oft mit einem höheren Unfallrisiko behaftet als im mitteleuropäischen Raum (fehlende Absicherungen gegen Absturz, risikofreudige Fahrweise der Verkehrsteilnehmer, Steinschlag, Lawinenabgänge, Erdrutsche, technischer Zustand der Fahrzeuge etc.). Dadurch können sich erhebliche Transport- und sonstige Reiserisiken ergeben, auf die HFT keinen Einfluss hat.
Im Bergsport (Trekking, Mountainbiken) besteht generell ein erhöhtes Unfall und Verletzungsrisiko (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Höhenkrankheit etc.), das auch durch umsichtige Betreuung durch unsere Guides nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. Deshalb wird von jedem Reiseteilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Fragen zum speziellen Risikopotenzial einzelner Reisen stellen Sie HFT bitte vor Abschluss des Reisvertrags.
8.2. HFT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Reisebeschreibung,
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
8.3. Die deliktische Haftung von HFT für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche in Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von den Beschränkungen unberührt.
8.4. HFT haftet nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung so gekennzeichnet wurden, dass sie als solche für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen des Reiseveranstalters sind.
8.5. Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger des Veranstalters Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich der Veranstalter bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
8.6. Vermittlung von Fremdleistungen: In Verbindung mit einer bei HFT gebuchten Reise kann der Kunde über HFT ein Rail & Fly-Ticket erwerben. HFT ist in diesem Fall ausschließlich Mittler und haftet nicht für Verspätungen der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Beförderungsunternehmens. Es gelten die Geschäfts- und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, es sei denn, eine Verspätung beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters.
8.7. Sofern ein Kunde seinen Flug zum Ausgangspunkt selbst gebucht hat, wird dringend empfohlen, eine Flugplanung mit ausreichenden zeitlichen Sicherheitsreserven (möglichst jeweils einen Tag) für die An und Abreise vorzunehmen. Eine Gewährleistung für nicht von HFT gebuchte Flüge kann nicht übernommen werden.
9. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.1. Der Kunde hat HFT unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Reisedokumente (z. B. Flugschein) nicht mindestens 8 Tage vor Reiseantritt bei ihm eingetroffen sind.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen/Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber HFT zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt und nicht von HFT bevollmächtigt, vom Reiseteilnehmer geltend gemachte Ansprüche mit Wirkung gegen HFT anzuerkennen. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber HFT geltend gemacht werden.
9.3. Schäden oder Zustellungsverzögerungen des aufgegebenen Gepäcks während der Flugbeförderung müssen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckschäden binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Bei fehlender Schadensanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
9.4 Wir sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass unsere Reisen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet sind.
10. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
10.1. Wir empfehlen, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise unverzüglich nach Beendigung der Reise gegenüber HFT schriftlich geltend zu machen.
10.2. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren, sofern es sich nicht um Körper- oder Gesundheitsschäden handelt und/oder der Schaden nicht grob fahrlässig von HFT und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Die Verjährungsfrist von 24 Monaten beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.3. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen HFT an Dritte ist ausgeschlossen.
10.4. Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, auf folgende Institution hinzuweisen: Allgemeine Verbraucher-Schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucherschlichter.de. Hiermit informieren wir Sie darüber, dass HFT zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet ist.
11. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
11.1. Sofern es HFT möglich ist, werden wir den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reisebeschreibung wiedergegebenen, allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernehmen wir nicht. HFT haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
11.2. Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.
12. Versicherungsschutz
Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten. HFT rät seinen Kunden dringend zum Abschluss einer
- Reiserücktrittskostenversicherung,
- Reiseabbruchversicherung,
- Reisekrankenversicherung inkl. Such-, Rettungs- und Bergungskosten
- (Reisegepäckversicherung).
13. Insolvenzversicherung
HFT schließt für jeden Reisenden eine Versicherung ab, die im Falle des Konkurses von HFT für die zu erbringenden Leistungen einsteht. Der Sicherungsschein geht dem Kunden mit der Buchungsbestätigung zu.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftunternehmens verpflichtet HFT, den Reiseteilnehmer über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird (werden). Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel informieren.
Als Ihr Reiseveranstalter sind wir verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, dass sämtliche Luftfahrtunternehmen Nepals auf der Liste derjenigen Fluggesellschaften stehen, die keine Betriebserlaubnis für Langstreckenflüge in die EU haben. Wir nutzen für die Langstreckenflüge definitiv keine dieser Fluglinien. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte „Black List“ ist abrufbar über die Seite des Luftfahrbundesamtes https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.
Alle Inlandsflüge in Nepal sind Sichtflüge. Daher kann es bei ungünstigem Wetter zu Flugausfällen kommen. Die Einhaltung des Programms ist von der Durchführbarkeit der Flüge abhängig. Wetterbedingt kann es zu kurzfristigen Änderungen im Reiseprogramm kommen.
15. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns bei Kataloganforderung oder Buchung zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Kauf bzw. der Buchung einer Ware oder Dienstleistung Ihre E-Mail-Adresse angeben, können wir diese verwenden, um Ihnen mit der gebuchten Reise im Zusammenhang stehende oder ähnliche Dienstleistungen unseres Unternehmens anzubieten. Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 der DSGVO genügt eine kurze Mitteilung. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser AGB. Verantwortlich im Sinne der DGSVO ist der Inhaber von HFT, Paul Nicolini.
16. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Schriftform
16.1. HFT kann nur an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.
16.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die wirtschaftlich und rechtlich dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der ursprünglichen Regelung beabsichtigt haben.
16.3. Mit der Anmeldung erklärt sich der Reisende mit diesen Reisebedingungen einverstanden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
17. Anbieterkennzeichnung, ladungsfähige Anschrift/ Impressum
Unsere Anschrift für alle Willenserklärungen sowie unsere ladungsfähige Anschrift lautet:
Himalaya Fair Trekking (HFT)
Gistlstraße 84, 82049 Pullach, Deutschland
Tel. +49 (0) 89 600 600 00
info@himalaya.de
www.himalaya.de
Inhaber: Paul Nicolini
Stand: 14.06.2020