Visum
Sie benötigen ein Visum für die Einreise nach Indien, das Sie vorab beantragen müssen. Die Beantragung müssen Sie selbst übernehmen, die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 50 €. Detaillierte Informationen zur Beantragung erhalten Sie von uns mit Ihren Buchungsunterlagen.
Siehe hierzu auch die Informationen auf:
https://indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html und die
Hilfe zum Ausfüllen eines Visumantrags für Indien.
Wenn Sie einen ausdruckbaren Visumantrag auf Papier möchten:
Für Bayern und Baden-Württemberg:
Zuständigkeitsbereich München (www.ivs-germany.com, Tel. 089/286 738 05),
hier finden Sie auch ein deutschsprachiges Antragsformular.
Für NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland:
Zuständigkeitsbereich Frankfurt……(www.igcsvisa.de, Tel. 069/74 222 00)
Für Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen:
Zuständigkeitsbereich Hamburg: (www.igcsvisa.de, Tel. 040/288 05 60)
Für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Thüringen:
Zuständigkeitsbereich Berlin
Bitte beachten Sie:
- Ihr Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach Ende der Reise gültig sein und zwei freie Seiten haben.
- Kinder benötigen einen Kinder-Reisepass
Permits
Erforderliche Sondergenehmigungen für Nationalparks etc. übernimmt HFT.
Zollbestimmungen für Indien
Auch in Indien gelten die international gültigen Reisebestimmungen. Auf das persönliche Eigentum (z.B. Schmuck, Fotoapparat, Ferngläser, Radio, Videokamera, Geschenke im Wert von bis zu 750 Rupien) wird kein Einfuhrzoll erhoben. Das gilt auch für 200 Zigaretten und 0,95 Liter Alkohol enthaltendes Getränk. Devisen ab einem Betrag von 5000,- US-$ (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z. B. Videokameras) müssen deklariert werden. Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Weitere Details siehe Zollvorschriften